Amtssignatur
Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese an Stelle einer Unterschrift auf elektronisch erstellte Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den
Merkmale der Amtssignatur
- Bildmarke, die die Gemeinde im Internet als die ihre gesichert veröffentlicht hat
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung der elektronischen Signatur
Bildmarke
Die Gemeinde Geistthal-Södingberg verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke:
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Prüfung der Amtssignatur
Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann beim Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Gemeinde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich - im Gemeindeamt
- per E-Mail (Scan des Dokumentes) an gde@geistthal-soedingberg.gv.at
- postalisch (Original oder Kopie) an Gemeinde Geistthal-Södingberg, Geistthal 83, 8153 Geistthal-Södingberg